Das Robert Koch-Institut (RKI)[2] ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Als Einrichtung der öffentlichen Gesundheitspflege hat es die Gesundheit der Gesamtbevölkerung im Blick und ist eine zentrale Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland.[3]

Sein Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding. Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt und direkt dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Auftrag des RKI umfasst sowohl die Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanter Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch das Ableiten und wissenschaftliche Begründen der erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehört auch die Entwicklung erforderlicher diagnostischer, experimenteller oder epidemiologischer Methoden, die nicht anderweitig verfügbar sind, sowie die Bewertung gentechnischer Arbeiten und umweltmedizinischer Einflüsse und Methoden.

Rechtsgrundlage des RKI ist § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes vom 24. Juni 1994. Demnach wird es insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  1. Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
  2. epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information,
  3. Gesundheitsberichterstattung,
  4. Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten und der Humangenetik.

Spezielle Aufgaben sind dem RKI im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten durch § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf nationaler Ebene und durch § 12 IfSG bei der Zusammenarbeit mit der WHO beim Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Europäischen Union zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren übertragen,[4][5] Aufgaben im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Erkrankungen ergeben sich beispielsweise aus § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten) oder für Genehmigungsverfahren nach § 14 des Gentechnikgesetz[6][7] und nach dem Stammzellgesetz.[8][9]

Im Rahmen seiner Aufgabe der kontinuierlichen Beobachtung (Gesundheitsmonitoring) führt das RKI regelmäßig die Gesundheitsbefragung „Gesundheit in Deutschland aktuell[10] als Ergänzung der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland[11] und der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland[12] durch.

Das Robert Koch-Institut ist

  • die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des BMG auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften, insbesondere der Infektionskrankheiten, und der nicht-übertragbaren Erkrankungen
  • die zentrale Einrichtung des Bundesministerium für Gesundheit für die maßnahmeorientierte Analyse gesundheitsbezogener Daten,
  • die Referenzeinrichtung des Bundesministerium für Gesundheit für Qualitätskriterien und Verfahrensstandards in der Gentechnologie und der Umweltmedizin,
  • die zentrale Einrichtung des Bundesministerium für Gesundheit im Bereich des Öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes.

Quelle: www.wikipedia.de