Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Behörde hat ihren Sitz in Köln und wird geleitet von Heidrun Thaiss. Gegründet wurde die BZgA im Jahre 1967. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die BZgA hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen. Die Schwerpunkte der BZgA sind Aidsprävention, Sexualaufklärung, Suchtprävention bei legalen und illegalen Drogen, Kinder- und Jugendgesundheit, gesunde Ernährung und Organspende. Des Weiteren werden Studien und Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, um die Aufklärungsarbeit zu verbessern. Die Studien werden regelmäßig veröffentlicht.
Bei ihrer Gründung wurden der BZgA folgende Aufgaben übertragen:
- Erarbeiten von Richtlinien und Grundsätzen für den Inhalt und die Methoden einer praktischen Gesundheitserziehung
- Ausbildung und Fortbildung von Personen auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung
- Koordination von gesundheitlicher Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet
- Zusammenarbeit mit dem Ausland in diesen Fachbereichen[3]
Angebote
Die BZgA führt insbesondere Aufklärungskampagnen durch, beispielsweise die Kampagne „Gib Aids keine Chance“ (von 1987[4] bis 2016 laufend[5] zur Aufklärung über und Prävention gegen sexuell übertragbare Infektionen), die „rauchfrei“-Kampagne zur Förderung des Nichtrauchens und „Kinder stark machen“ zur Suchtprävention. Seit 2009 wird mit der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ gegen Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen vorgegangen. Internetinhalte zu den jeweiligen Themenschwerpunkten und Materialien sollen die Bevölkerung informieren.
Die Behörde und das Deutsche Jugendinstitut sind Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen.
Zu den Aufgaben der BZgA gehören außerdem die Beratung, die Erstellung von Fachpublikationen, Datenbanken, Marktanalysen und Ausstellungen. Durch das Präventionsgesetz von 2015 erhielt die BZgA neue zusätzliche Aufgaben und weitere Mitarbeiter.
Evaluation
2006 beauftragte die Bundesregierung den Wissenschaftsrat, die Tätigkeit der BZgA als einer Einrichtung der Ressortforschung des Gesundheitsministeriums zu evaluieren. Der Wissenschaftsrat kam in seiner Stellungnahme zu der Auffassung, dass die BZgA wichtige Arbeit leiste und über ein wissenschaftliches Potential verfüge, das allerdings nicht hinreichend ausgeschöpft sei und zu selten in einschlägige Publikationen münde. Ihr Arbeitsprogramm sei sehr breit angelegt und lasse eine Konzentration auf Kernkompetenzen vermissen. Den Mitarbeitern bleibe auch wegen Personalmangel wenig Zeit, Forschungsergebnisse zu publizieren. Auch Drittmittel würden – abgesehen vom Sponsoring der Wirtschaft – nur sporadisch eingeworben.[6]
Umsetzung des Präventionsgesetzes
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kritisierte 2017 die Rolle der BZgA bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, jährlich 32 Millionen Euro an die BZgA zu zahlen, wofür diese Präventionsprogramme entwickeln soll. Die BZgA würde diese Mittel an Unterauftragnehmer durchleiten, die aber Zeitpläne nicht einhielten und die Aufgaben nicht in der abgesprochenen Qualität erledigen. Die Arbeitsresultate könnten nicht abgenommen werden, der Mittelabfluss stocke daher. Abstimmungsprozesse und Kommunikation mit der BZgA und ihren Unterauftragnehmern seien immer wieder unverbindlich oder fehlerhaft geblieben. Die BZgA verwehrte sich gegen die Kritik und argumentierte, dass der GKV-Spitzenverband sich der Expertisen der BZgA nicht bedient und die Konzeptvorschläge zurückgewiesen habe.[7]
Quelle: www.wikipedia.de