Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Webseite Robert Koch Institut.
Die Fragen und Antworten können sich jederzeit ändern.

 

 

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 


Frage
Welche Länder/Regionen sind von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) betroffen?

Antwort
Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen und www.rki.de/covid-19-risikogebietezu finden. In Deutschland wurden seit Ende Januar 2020 ebenfalls Fälle bestätigt.

Stand: 28.02.2020

Frage
Was sind Coronaviren?

Antwort
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).

In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.

Stand: 24.01.2020

Frage
Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?

Antwort
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden (siehe auch „Welche Symptome werden durch Coronaviren ausgelöst?“). Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Der Anteil an tatsächlich asymptomatischen Fällen ist nicht klar, nach Angaben der WHO und Daten aus China spielen diese Fälle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 jedoch offenbar keine größere Rolle.

Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt; im Ausbruch in China scheint dieser Übertragungsweg nach Angaben der WHO jedoch keine Rolle zu spielen.

Siehe auch „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen“ und „In welchen Situationen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?

Stand: 02.03.2020

Frage
Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Antwort
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tage betragen kann, im Durchschnitt beträgt sie der WHO zufolge 5 bis 6 Tage.

Stand: 02.03.2020

Frage
Welche Symptome werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?

Antwort
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen, auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall.

Die Krankheitsverläufe variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod.

Stand: 06.03.2020

Frage
Welche Altersgruppen sind besonders betroffen?

Antwort
Bei dem COVID-19-Ausbruch in China lag der WHO zufolge das Alter der Betroffenen im Mittel bei 51 Jahren, gut Dreiviertel der Fälle trat in der Altersgruppe der 30- bis 69-Jährigen auf.

Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen waren der WHO zufolge vier von fünf Krankheitsverläufen mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den Daten aus China zufolge Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Grunderkrankungen, zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen (siehe auch Informationen zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf). Die meisten Todesfälle traten in China bei den über 80-Jährigen auf, Männer waren häufiger betroffen als Frauen. Hintergrundinformationen zur Schätzung der Sterberate stellt das Science Media Center zur Verfügung. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.

Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet. Es ist mit den bisherigen Daten allerdings nicht möglich zu bestimmen, welche Rolle Kinder und Jugendliche bei Übertragungen spielen und ob sie generell weniger anfällig für das Virus sind.

Schwangere scheinen der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.

Stand: 06.03.2020

Frage
Was ist über die Ursache dieses Ausbruchs bekannt?

Antwort
Man nimmt an, dass SARS-CoV-2 von Fledermäusen stammt, Zwischenwirte wurden jedoch noch nicht identifiziert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben.

Stand: 02.03.2020

Frage
Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Antwort
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen das Einhalten von Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

Stand: 06.03.2020

Frage
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?

Antwort
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygienedas Einhalten von Hust- und Niesregeln und eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.

Wenn sich eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.

Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.(siehe „Welche Hygienemaßnahmen sollten in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen getroffen werden?“)

Stand: 04.03.2020

Frage
Besteht die Gefahr, sich über importierte Lebensmittel, Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) anzustecken?

Antwort
Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen.

Unabhängig davon hat das Robert Koch-Institut keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.

Stand: 07.02.2020

Frage
Gibt es einen Impfstoff, der vor dem neuartigen Coronavirus schützt?

Antwort
Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar.Stand: 05.03.2020

Frage
Wie erfasst das RKI die Situation, welche Empfehlungen gibt es für die Fachöffentlichkeit?

Antwort
Das RKI arbeitet eng mit verschiedenen Behörden und Einrichtungen zusammen – auf internationaler und nationaler Ebene – und erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und veröffentlicht sie auf der Internetseite www.rki.de/covid-19. Eine Risikobewertung für Deutschland ist hier zu finden. Entsprechend gibt das RKI Empfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Gesundheit zu schützen und das Auftreten von Erkrankungsfällen bzw. die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Für die Fachöffentlichkeit, zum Beispiel medizinisches Personal und Gesundheitsbehörden in den Ländern, stellt das RKI unter www.rki.de/covid-19 verschiedene Dokumente zur Verfügung.Im Rahmen der Influenza-Surveillance werden im RKI seit dem 24.2.2020 Proben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen, die von Praxen der Arbeitsgemeinschaft Influenza eingesandt werden, zusätzlich auch auf SARS-CoV-2 untersucht, um eine Zirkulation von SARS-CoV-2 frühzeitig zu erkennen und zu überwachen

Stand: 27.02.2020

Antwort
Die aktuelle Risikobewertung für Deutschland ist hier zu finden.

Stand: 29.02.2020

Stand: 04.03.2020

Die Vorbereitungen auf eine weitere Verbreitung in Deutschland sollten auf allen Ebenen intensiviert werden:

Kliniken, niedergelassene Ärzte

  • Pandemiepläne überprüfen
  • organisatorische Abläufe vorbereiten
  • Orientierung bieten hier die Influenza-Pandemiepläne, die es auf allen Ebenen geben sollte und die Planungshilfen und Maßnahmenoptionen in der Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19.

Labore

  • SARS-CoV-2 auch in die Differentialdiagnostik mit einbeziehen
  • Das RKI untersucht im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Influenza Proben von Patienten mit Grippesymptomen ebenfalls auf SARS-CoV-2.

Bürger

Stand: 06.03.2020

  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
  • Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet bzw. in einem in Deutschland besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
  • Für Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine internationalen Risikogebiete bzw. in Deutschland besonders betroffene Gebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten.
  • Am 28.2.2020 hat der Krisenstab des BMI und BMG die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. In der Pressemitteilung vom 28.2.2020 heißt es: “Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr) im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen. Schon jetzt gilt: Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.”

Stand: 29.02.2020

Frage
Warum sollten Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?

Antwort
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne. Das RKI gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.

Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Es ist wichtig, die Husten- und Niesregeln einzuhalten. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.

Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Stand: 10.03.2020

Stand: 27.02.2020

Antwort
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte.

Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, d.h. sie

  • unspezifische Allgemein­symptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten

und/oder

  • akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber haben UND sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem internationalen Risikogebiet bzw. in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben. Diese sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.

Bei Patientinnen und Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 in Betracht zu ziehen, wenn

oder

  • klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne erfassbares Expositionsrisiko vorliegen.

Tests bei asymptomatischen Personen werden nicht empfohlen.

Stand: 13.03.2020

Antwort
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.

Darüber hinaus werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich (also u.a. ohne Name, Adresse und Kontaktangaben) an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet generell die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie z.B. im Epidemiologischen Bulletin und in SurvStat@RKI. Zu COVID-19-Fällen informiert das RKI aktuell auch unter www.rki.de/covid-19.

Stand: 24.02.2020

Antwort
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes (z.B. Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, ggf. Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen) sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung.

Stand: 26.02.2020

Antwort
Das RKI hat Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektionen durch SARS-CoV-2 erstellt.

Grundsätzlich sollten bereits bei begründetem Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, um die nosokomiale Verbreitung des Erregers zu verhindern. Für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen ist eine Risikobewertung durchzuführen, die verschiedene Aspekte, z.B. die Übertragungsmechanismen, Virulenz/Pathogenität des Erregers, epidemisches Potential und Therapierbarkeit, berücksichtigt.

Bei Erregern von akuten respiratorischen Infektionen, z.B. Influenzaviren oder RSV, sind zusätzlich zur Basishygiene weitere Maßnahmen erforderlich, um eine Übertragung durch Tröpfchen zu unterbinden.

Diese zusätzlichen Maßnahmen beinhalten gemäß KRINKO-Empfehlung:

  • Unterbringung des Patienten in einem Einzelzimmer möglichst mit eigener Nasszelle, ggf. Kohortenisolierung
  • Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung beim Personal, bestehend aus Schutzkittel, Einmalhandschuhen und direkt anliegendem mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz sowie ggf. einer Schutzbrille, beim Betreten des Patientenzimmers
  • Darüber hinaus sollte gemäß TRBA 250 der BAUA bei Tätigkeiten, die direkt am Patienten oder in dessen Nähe ausgeführt werden, der Patient ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen, insbesondere wenn die Beschäftigten dabei Hustenstößen der Patienten ausgesetzt sein können. Sollte der Patient keinen Mund-Nasen-Schutz anlegen können oder möchten, empfiehlt es sich bei patientennahen Tätigkeiten, dass das Personal zu seinem eigenen Schutz eine FFP2-Maske trägt. Die Maßnahmen sollten nach der Feststellung des jeweiligen Erregers an die spezifischen Anforderungen angepasst werden.

Bitte beachten Sie:

  • Das Tragen von Atemschutzmasken, Einmalkitteln, Schutzbrillen und Einmalhandschuhen ist Teil des Arbeitsschutzes. Hier ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig.
  • Das RKI stellt keine persönliche Schutzausrüstung her und kann auch nicht bei der Beschaffung unterstützen. Aus Neutralitätsgründen können wir auch keine Kooperationen mit Herstellern jeglicher Art eingehen. Bei Fragen zu der Verwendbarkeit, der Haltbarkeit und der Aufbereitung von Medizinprodukten und Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung kann der jeweilige Hersteller Auskunft geben. Zur Frage der Beschaffung von Schutzausrüstung sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz am 4.3.2020, dass der Krisenstab von BMG und BMI beschlossen habe, den Export von medizinischer Schutzkleidung so lange zu stoppen, wie der Bedarf im Gesundheitswesen hierzulande nicht gedeckt sei. Außerdem habe das BMG beschlossen, Schutzkleidung auch zentral für Ärzte, Krankenhäuser und die Behörden des Bundes und bei Bedarf auch der Länder zu beschaffen.  Länder, Krankenhäuser und Arztpraxen sollten jedoch auch weiterhin selbst Schutzkleidung kaufen und beschaffen, betonte der Minister (den Link zum Pressestatement finden Sie hier)

Stand: 05.03.2020

Antwort
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich “begrenzt viruzid” (wirksam gegen behüllte Viren), “begrenzt viruzid PLUS” oder “viruzid” anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.

Stand: 24.01.2020

Antwort
Das DIMDI hat COVID-19 mit der Bezeichnung “Coronavirus-Krankheit-2019” und dem Schlüssel “U07.1!” am 13.02.2020 in die deutschsprachige Ausgabe des ICD-10 (ICD-10-GM; German Modification) aufgenommen. Außerdem erfolgte eine entsprechende Ergänzung für die Todesursachenkodierung in der deutschsprachigen Ausgabe des ICD-10-WHO.

Dies ermöglicht ab sofort die ICD-10-konforme spezifische Kodierung entsprechender Fälle. Der Schlüssel U07.1! ist in der ICD-10-GM als sekundärer Kode (Ausrufezeichenschlüsselnummer) angelegt und muss ergänzend zu einem Primärkode verwendet werden. Für die ICD-10-WHO ist der Kode U07.1 mit identischem Inhalt als Primärkode umgesetzt. Weitere Informationen zur ICD-Codierung sind auf der Website des DIMDI abrufbar.

Stand: 26.02.2020

Antwort
Es gibt immer die Möglichkeit, dass Viren sich genetisch verändern. Mutationen verändern aber nicht automatisch die Eigenschaften des Virus.

Stand: 24.01.2020

Antwort
Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen für Messen und Messebesucher obliegt den lokalen Behörden vor Ort. Bei einer weiteren Verbreitung einer Erkrankung können auch weitreichendere Maßnahmen wie bestimmte Auflagen für Messen etc. von den zuständigen Gesundheitsämtern veranlasst werden.

Im Rahmen des COVID-19-Geschehens hat die Bundesregierung die Empfehlungen für Großveranstaltungen konkretisiert. In dem Beschluss vom 12.3.2020 heißt es: “… Dazu gelten verstärkte Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland. Dazu zählen die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern. In Regionen und Bundesländern mit sich abzeichnendem dynamischen Ausbruchsgeschehen ist die Verschiebung des Semesterbeginns an den Universitäten sowie die vorübergehende Schließung von Kindergärten und Schulen, etwa durch ein verlängerndes Vorziehen der Osterferien, eine weitere Option. Die Entscheidung dazu obliegt jeweils den Ländern.“ Die Kriterien für eine Risikoeinschätzung für Großveranstaltungen des RKI finden Sie hier.

Stand: 13.03.2020

Die Erklärung der Pandemie hat keine direkten Auswirkungen auf die Vorbereitungen und Maßnahmen in Deutschland. Deutschland hat die die Situation von Anfang an sehr ernst genommen hat und auch die Maßnahmen, die von der WHO nun nochmals betont werden, früh selbst umgesetzt. Diese sind:

  • Die Bevölkerung über die Risiken der Erkrankung informieren
  • Die Bevölkerung darüber informieren, wie sich jeder einzelne schützen kann und alle auffordern, dies auch zu tun
  • Möglichst jeden Fall finden, zu isolieren, testen und behandeln sowie möglichst alle Kontaktpersonen finden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern
  • die Krankenhäuser auf die zu erwartende besondere Situation vorbereiten
  • medizinisches Personal vorbereiten und vor Infektionen schützen
  • sich gegenseitig helfen und umeinander kümmern.

 Die WHO hatte den Ausbruch bereits am 30.1.2020 zur “Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite” (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt und Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.

Stand: 13.03.2020

Antwort
Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt (AA) gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des AA im Internet einzusehen. Das Robert Koch-Institut gibt hier keine Empfehlungen und bietet keine reisemedizinische Beratung an.

Stand: 04.03.2020

Frage
Wo gibt es weitere Informationen?

Antwort
Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 abrufbar.
Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
Hotlines für Bürger bieten unter anderem das BMG, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, einige Bundesländer und Krankenkassen an.

Stand: 04.03.2020

Frage
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll

Antwort
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute HändehygieneEinhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.

Wenn sich eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.

Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.(siehe „Welche Hygienemaßnahmen sollten in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen getroffen werden?“)

Stand: 04.03.2020

Quelle: Robert Koch Institut